Beschlussvorlage - 4/278/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Jugendclub Amtsstraße in Containerbauweise
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christoph Kappel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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10.09.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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04.08.2020
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung Schönberg hat in ihrer Sitzung am 27.02.2020 die Planung und Errichtung eines Jugendclubs in Form von Bürocontainern mit einer Gesamtnutzfläche von 100 m² auf dem Flurstück 87/10, 412/5 beschlossen.
Auf Grund der intensiven Nutzung des Flustückes 412/5 durch die Feuerwehr wird empfohlen dies in die Planung nicht einzubeziehen.
Auf dem Flurstück 87/10,anliegend an der Amtsstraße, ist der Bestand an Medien für eine Ver- und Entsorgung vorhanden. Eine Zufahrt zur einer Containeranlage kann sowohl direkt von der Amtsstraße, als auch über den unbefestigten Platz geführt werden. Die Parkplätze können so größtenteils weiter erhalten bleiben.
Als Grundfläche wird seitens der Verwaltung entsprechend den Standardmaßen von Bürocontainern eine Fläche von 10x12 Metern empfohlen. Hier könnten untergebracht werden:
Eingangsbereich mit Windfang
Büroraum
Teeküche mit Kleinlager
Aufenthaltsraum
WC Anlagen
Die genaue Aufteilung muss dann in der weiteren Planungsbearbeitung zum Bauantrag festgelegt werden.
Grundsätzlich ist durch die Stadt noch über die Standzeit der Anlage und später über eine Miet- oder Kaufanlage zu entscheiden. Bei einer wesentlich längeren Nutzung der Anlage sind die EnEV Werte für einen bleibenden Neubau heranzuziehen.
Zunächst soll über eine Bauvoranfrage die planungsrechtliche Zulassung für ein Gebäude mit der o.g. Größe und der in der Anlage gekennzeichneten Lage geprüft werden.
Im Beschlussvorschlag sind die Varianten A oder B festzulegen.
Für die weiteren notwendigen Planungen, Vermessung und Baugrundgutachten ( notwendig zum Bauantrag) müssen nach positivem Bauvorbescheid die entsprechenden Aufträge ausgelöst werden.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Schönberg beschließt die Errichtung einer Bürocontaineranlage als Jugendclub auf dem Flurstück 87/10, unbefestigte Freifläche, direkt neben der Amtsstraße (Anlage) als
A Übergangslösung bis zu einem Neubau für ca …. Jahre
B Dauernutzung
Zur weiteren Bearbeitung ist durch die Verwaltung eine
Bauvoranfrage für dieses Grundstück zu veranlassen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1.006,3 kB
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