Beschlussvorlage - 4/367/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Landesstraße L01 OD Schönberg
Erneute Vorlage der Planungsvereinbarung SBA/Stadt Schönberg und
Grundsatzbeschluss zur Vergabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gundela Prahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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19.08.2021
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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24.08.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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26.08.2021
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Sachverhalt
Für den Ausbau der Landesstraße L01 OD Schönberg Ratzeburger Straße wird der Stadt vom Straßenbauamt eine jetzt neu 2021 und gemeinsam überarbeitete Planungsvereinbarung zur Beschlussfassung vorgelegt. Damit der Stadt signalisiert wird, dass das Straßenbauamt diese vorliegende Vereinbarung trägt, ist die Vereinbarung am 15.06.2021 vom Straßenbauamt unterzeichnet worden.
Unter anderem wurden die vorläufigen anteiligen Baukosten und Planungskosten angepasst.
Zur Absicherung der Planungskosten sind für den 1. Nachtrag Haushaltsmittel angemeldet, so dass 300.000,00 EUR brutto zur Beauftragung der Planung zur Verfügung stehen.
Für den Teil der Baumaßnahme, den die Stadt zu 100% als Baulastträger finanzieren muss, wurde beim Straßenbauamt diese Maßnahme zur Förderung angemeldet. Eine Bestätigung der Aufnahme zur Förderung liegt vor. Der Förderantrag kann dann mit Erstellung der Planung gestellt werden. Da es eine gemeinschaftliche Maßnahme mit dem Straßenbauamt ist, kann eine Förderung bis zu 75 % erfolgen. Nicht förderfähig sind Planungsleistungen und leider auch nicht die Beleuchtung. Für die Beleuchtung wird ein gesonderter Förderantrag gestellt.
Beschlussvorschlag
1. Der Beschluss der Stadtvertretung vom 07.05.2019 zum Abschluss der Planungsvereinbarung wird aufgehoben.
2. Die Stadtvertretung Schönberg beschließt für den gemeinsamen Ausbau der Ratzeburger Straße in Schönberg zur Erstellung der erforderlichen Planungen, zur Teilung und Abgeltung der Planungskosten den Abschluss der vorliegenden Planungsvereinbarung mit dem Straßenbauamt. Die Anlage Planungsvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
3.Entsprechend der getroffenen Vereinbarung wird das Amt beauftragt die Vergabeverfahren einschließlich der Vergabeentscheidung und Zuschlagserteilung für die Leistungen durchzuführen. Die Auftragerteilung hat entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Schönberg zu erfolgen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
300.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
99.500,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
54101.096.8 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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