Beschlussvorlage - 4/902/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Brandschutzsanierung Grundschule Dassow, Fluchttreppe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christoph Kappel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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21.04.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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17.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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03.05.2022
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Sachverhalt
Im Ergebnis einer Brandverhütungsbegehung der Grundschule Dassow durch den Landkreis Nordwestmecklenburg im November 2020 wurde ein erheblicher Mangel im Brandschutz am Gebäude festgestellt und dokumentiert. Kurzfristig konnte durch die Stadt Abhilfe durch die Errichtung einer provisorischen Fluchttreppe geschaffen werden.
Da die Grundschule ein Denkmal ist, wurden einige befristete Kompromisse von der Denkmalbehörde bestätigt. Die aus spezieller Baurüstung bestehende provisorische Treppe kostet monatliche Leihgebühren. Dem Gebäude entsprechend und von der Behörde genehmigt muss eine endgültige neue Treppe mit sämtlichen brandschutzrechtlichen Forderungen am Gebäude geschaffen werden.
Für die Gestaltung und Funktion der Fluchttreppe ist aufgrund der Dringlichkeit bereits die Genehmigungsplanung (Anlage) erstellt.
Die neue Fluchttreppe ist als transparente Konstruktion aus Stahlbetonfertigteilen, mit Treppenstufen aus verzinkten Gitterrosten geplant. Um die Ansicht des schönen Schulgebäudes weitestgehend zu erhalten, sind die Geländer der Treppe mit metallumrahmten eingespannten Glaselementen versehen. Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 500.000 €.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Dassow beschließt die weitere Durchführung der Leistungen zur Herstellung einer endgültigen Lösung der Fluchttreppe an der Grundschule in Dassow.
Die Stadtvertretung fasst den Grundsatzbeschluss, dass nach erfolgter Baugenehmigung die Vergabe aller Bauleistungen zu diesem Projekt einschließlich der Zuschlagsentscheidung und Zuschlagserteilung an das Amt Schönberger Land delegiert wird.
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme sind die nach erfolgter Leistungsausschreibung, der Angebotsprüfung in der Vergabestelle sowie die im Vergabevorschlag empfohlenen Unternehmen umgehend zu beauftragen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
500.000 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
21501 096 444 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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843,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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270,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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214,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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210,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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354,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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12,8 kB
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