Beschlussvorlage - 4/1292/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 31.03.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 mit der Gebietsbezeichnung „Deponie auf dem Ihlenberg" beschlossen.

Nach der öffentlichen Auslegung des letzten Entwurfes und der Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde der Erneute Entwurf geändert. Im Vergleich zum Erneuten Entwurf des Bebauungsplanes ergeben sich aufgrund der Stellungnahmen der Behörden und weitergehender Konkretisierungen nachfolgend beschriebene wesentliche Änderungen für den Erneuten Entwurf II:

  • Konkretisierung des Sonstigen Sondergebietes SO 1 bzgl. der Anordnung von Pkw- und Lkw-Stellplätzen sowie der notwendigen Verwaltungs- und Sozialgebäude.
  • Auseinandersetzung mit Fragen der Ver- und Entsorgungsplanung für das Sonstige Sondergebiet SO 9.
  • Überprüfung sowie Anpassung einzelner zulässiger Nutzungen innerhalb der Sonstigen Sondergebiete SO 1 bis SO 9.
  • Erarbeitung einer ergänzenden Schalltechnischen Untersuchung sowie die Einarbeitung der Ergebnisse in die Planung.
  • Erhöhung der Firsthöhe innerhalb des SO 3 von 10,0 m auf 15,0 m, um die Errichtung eines Doppelmembrangasspeichers zu ermöglichen.
  • Grundlegende Abprüfung und Neuerarbeitung der notwendigen Ausgleichs-flächen sowie vollumfassende Überarbeitung des Umweltberichts.

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Erneuten Entwurf II zu billigen, damit die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den Erneuten Entwurf II des Bebauungsplanes Nr. 18 sowie den Erneuten Entwurf II der Begründung mit Umweltbericht.
  2.  Der Erneute Entwurf II des Bebauungsplanes Nr. 18 sowie der Erneute Entwurf II der Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Erneuten Entwurf II ortsüblich bekannt zu machen.
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Finanz. Auswirkung

Die Kostenübernahme erfolgt durch die IAG – Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft in Selmsdorf.

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