Beschlussvorlage - 4/1489/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat am 13. April 2023 den Erneuten Entwurf II des Bebauungsplanes Nr. 18 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Zwischen dem 15. Mai 2023 und dem 22. Juni 2023 wurde daraufhin die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Abwägung behandelt (siehe Anlagen). Von Seiten der Öffentlichkeit wurden Stellungnahmen abgegeben, die sich überwiegend grundsätzlich gegen den Betrieb der Deponie am Standort wenden, jedoch fachlich nicht auf den Bebauungsplan Nr. 18 beziehen. Aus den privaten Stellungnahmen ergeben sich keine Änderungen der Planung.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie die privat vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Einwendern das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten des Planverfahrens sind anteilig durch Gemeinde und IAG gemäß vertraglicher Grundlagen zu tragen.

 

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Anlagen

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