Beschlussvorlage - VO/4/571/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen)"Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentlichem Parkplatz östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen"
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr Dassow
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Vorberatung
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21.03.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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15.03.2007
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17.04.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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27.03.2007
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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18.04.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Dem Amt Schönberger Land liegt seitens der Grundstücksgesellschaft Rosenhagen mbH i.G. ein
Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den östlichen Bereich der
Ortslage Rosenhagen – Stadt Dassow vor. Der Antrag einschließlich
Lageplan und weiteren detaillierten Angaben ist in der Anlage beigefügt.
Der beantragte Plangeltungsbereich ist dem
beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Er umfasst zunächst die Flurstücke 12, 13, 17,
24, 25, 26 sowie Teilflächen der Flurstücke 138, 141, 143 der Flur 1 in der
Gemarkung Rosenhagen.
Das Plangebiet grenzt:
· nördlich an die Flächen
der ehemaligen Gutshofanlage (Scheunengelände) Rosenhagen,
· östlich und südlich an
landwirtschaftlich genutzte Flächen und,
· westlich an die
vorhandene Wohnbebauung der gewachsenen Ortslage in der Straße des Friedens.
Planungsziele:
Der zu überplanende Bereich soll vorwiegend als
Sondergebiet, das der Erholung dient
–Ferienhausgebiet- ausgewiesen werden.
Darüber hinaus ist die Ausweisung einer für die Öffentlichkeit nutzbaren
Parkplatzfläche für den Tagestourismus vorgesehen. In diesem Zusammenhang soll
zudem eine Versorgungseinrichtung entstehen. Vorhandene Wohnbebauung soll straßenbegleitend
ergänzt werden.
Das Projekt entspricht den ausgewiesenen
Nutzungen über den Vorentwurf der Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Dassow (nördlicher Teil).
Für die Gewährleistung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung wird zudem die Durchführung eines
Umlegungsverfahrens notwendig.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung beschließt:
- Die Stadt Dassow beschließt den
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt
Dassow (OT Rosenhagen) „Sondergebiet für Ferienhäuser und
öffentlichem Parkplatz östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen“.
- Der Aufstellungsbeschluss ist
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Investor hat sämtliche
Kosten durch Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zu tragen.
