Beschlussvorlage - VO/4/572/2007-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

- siehe Vorlage VO/4/572/2007 -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Für die Realisierung des Bebauungsplangebietes Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen) werden folgende Beschlüsse gefasst:

1.       „Für den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen) wird hiermit die Umlegung U 1 „Rosenhagen“ gemäß § 46 (1) BauGB angeordnet und gemäß anliegenden Beschluss nach § 47 BauGB eingeleitet.“

2.       Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens U 1 wird der Bürgermeister beauftragt.

3.       Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren U 1 „Rosenhagen“ zu treffenden Entscheidungen werden dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, (Anschrift: Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) übertragen.“

4.       Im Umlegungsverfahren U 1 „Rosenhagen“ erfolgt die Errech­nung der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zu stehenden Anteile (Sollanspruch) jeweils nach dem Wertmaßstab gemäß § 57 BauGB.

Vor Veröffentlichung der Beschlussfassung ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung durch den Investor in Form eines städtebaulichen Vertrages, der durch die Stadtvertretung noch zu genehmigen ist, wirksam zu unterzeichnen.

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