Beschlussvorlage - VO/4/572/2007-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anordnung und Einleitung eines Umlegeverfahrens nach §§ 45 ff BauGB im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen) "Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentlicher Parkplatz östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
21.06.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
21.06.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
26.06.2007
| |||
●
Bereit
|
|
Stadtvertretung Dassow
|
Entscheidung
|
|
|
11.07.2007
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für die Realisierung des
Bebauungsplangebietes Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen) werden folgende
Beschlüsse gefasst:
1.
„Für
den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen)
wird hiermit die Umlegung U 1 „Rosenhagen“ gemäß
§ 46 (1) BauGB angeordnet und gemäß anliegenden Beschluss nach
§ 47 BauGB eingeleitet.“
2.
Mit
der Durchführung des Umlegungsverfahrens U 1 wird der Bürgermeister
beauftragt.
3.
Die
Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren
U 1 „Rosenhagen“ zu treffenden Entscheidungen werden dem
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, (Anschrift:
Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) übertragen.“
4.
Im
Umlegungsverfahren U 1 „Rosenhagen“ erfolgt die Errechnung
der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zu stehenden
Anteile (Sollanspruch) jeweils nach dem Wertmaßstab gemäß § 57 BauGB.
Vor
Veröffentlichung der Beschlussfassung ist eine schriftliche
Kostenübernahmeerklärung durch den Investor in Form eines städtebaulichen
Vertrages, der durch die Stadtvertretung noch zu genehmigen ist, wirksam zu
unterzeichnen.
