Beschlussvorlage - VO/4/0062/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule
hier: Aufstellungsbeschluss und Billigung des Entwurfes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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06.10.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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20.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lüdersdorf hat den Bebauungsplan Nr. 16
aufgestellt. Auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 16 ist die Satzung über
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 aufzustellen.
Die Plankonzeptidee hat sich geändert. Es wird darüber
beraten, nicht nur eine straßenbegleitende Bebauung in Form von Doppelhäusern
sondern eine zweizeilige Bebauung zu realisieren. Die Grundstücksgrößen würden
für diesen Bereich etwa bei 500 m² liegen. Die Zufahrt müsste vom vorhandenen
Weg erfolgen, der in dem für das Baugebiet erforderlichen Maß auszubauen wäre.
Die Straßenbreite ist breiter festgesetzt. Mit dem Sportverein wurden
Regelungen durch das Amt getroffen, dass eine Inanspruchnahme von Flächen, die
dem Sportverein gehören, zugunsten von Straßenverkehrsfläche möglich ist.
Eine Regelung zu den Zufahrten ist zu treffen. Sofern der
Ersatz eines Baumes der Baumreihe nicht möglich ist, ist die Grundstückszufahrt
so zu legen, dass Vereinbarkeit mit den Zielen von Naturschutz und
Landschaftspflege hergestellt werden kann.
Für das Verfahren wird auf ein vereinfachtes Verfahren unter
Beteiligung der Betroffenen verwiesen. Hierzu bietet sich aufgrund der Lage des
Gebietes und des nachbarschaftlichen Sportvereins wohl eine
Öffentlichkeitsbeteiligung an. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind nur in dem zwingend erforderlichen Umfang zu beteiligen.
Voraussetzung für die Durchführung des
Beteiligungsverfahrens ist eine Grundsatzentscheidung für die Regelung einer
zweizeiligen Bebauung in Form von Einzelhäusern mit maximal 1 WE.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Aufstellung und billigt
die Entwürfe der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der
Gemeinde Lüdersdorf.
2.
Das
Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da
sich die Baugebietsfläche nicht ändert; auch die Zahl an Wohneinheiten würde
sich nicht verändern. Deshalb wird der Öffentlichkeit durch
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und den Behörden im Verfahren
nach § 13 BauGB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme
eingeräumt; es werden nur diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange beteiligt, die berührt sind.
3.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung/Umweltprüfung und die Regelung zu Ausgleich
und Ersatz nicht zusätzlich erforderlich werden.
4.
In der
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass
nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB
unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
5.
Mit
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist weiterhin mitzuteilen,
dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
