Beschlussvorlage - VO/4/0208/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Wohnanlage am Forstweg" der Gemeinde Selmsdorf im Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Beschluss über den Entwurf zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belangenach § 4 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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01.07.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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08.07.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ist bereits detailliert in den Gremien erörtert worden.
Weitere Abstimmungen zur Art des Planverfahrens haben mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg nochmals stattgefunden.
Im Ergebnis ist die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 nach § 13 a BauGB durchzuführen.
Die Entwurfsunterlagen sind in der Anlage beigefügt und werden in der Sitzung des Bauausschusses vom beauftragten Planungsbüro ausführlich erläutert.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Wohnanlage Forstweg bereits am 06.05.2010 beschlossen. Dieser Beschluss wird dahin konkretisiert, dass die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Wohnanlage am Forstweg als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. §13 a BauGB erfolgt.
Der Geltungsbereich für die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 umfasst die Flurstücke 7/16 7/19; 7/24 7/29 vollständig sowie teilweise das Flurstück 28 der Flur 1 der Gemarkung Selmsdorf Dorf und ist im beiliegenden Plan durch die gestrichelte Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung:
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Anpassung an die aktuellen Nutzungserfordernisse und größtmögliche Beibehaltung des Maßes der baulichen Nutzung.
Die Größe der überbauten Grundfläche gem. § 19 Abs. 2 BauNVO wird weniger als 20.000 m² betragen.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 wird abgesehen.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 wird abgesehen.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Wohnanlage Forstweg der Gem. Selmsdorf
Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Wohnanlage am Forstweg
(Stand Juni. 2010) bestehend aus Planzeichnung und Begründung wird in vorliegender
Fassung gebilligt.
Der vorliegende Entwurf ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die berührten
Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB am Verfahren zu
beteiligen und über die Auslegung zu unterrichten.
3. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB soll im Parallelverfahren zur
öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
4. Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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