Beschlussvorlage - VO/4/0208/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ist bereits detailliert in den Gremien erörtert worden.

Weitere Abstimmungen zur Art des Planverfahrens haben mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg nochmals stattgefunden.

 

Im Ergebnis ist die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 nach § 13 a BauGB durchzuführen.

 

Die Entwurfsunterlagen sind in der Anlage beigefügt und werden in der Sitzung des Bauausschusses vom beauftragten Planungsbüro ausführlich erläutert. 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnanlage Forstweg“ bereits am 06.05.2010 beschlossen. Dieser Beschluss wird dahin konkretisiert, dass die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnanlage am Forstweg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. §13 a BauGB erfolgt.

 

Der Geltungsbereich für die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 umfasst die Flurstücke 7/16 – 7/19; 7/24 – 7/29 vollständig sowie teilweise das Flurstück 28 der Flur 1 der Gemarkung Selmsdorf Dorf und ist im beiliegenden Plan durch die gestrichelte Linie umgrenzt.

 

Ziel und Zweck der Planung:

Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Anpassung an die aktuellen Nutzungserfordernisse und größtmögliche Beibehaltung des Maßes der baulichen Nutzung.

Die Größe der überbauten Grundfläche gem. § 19 Abs. 2 BauNVO wird weniger als 20.000 m²  betragen.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 wird abgesehen.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 wird abgesehen.

 

2.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnanlage Forstweg“ der Gem. Selmsdorf

 

Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnanlage am Forstweg“

(Stand Juni. 2010) bestehend aus Planzeichnung und Begründung wird in vorliegender

Fassung gebilligt.

 

Der vorliegende Entwurf ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die berührten

Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB am Verfahren zu

beteiligen und über die Auslegung zu unterrichten.

 

3.  Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB soll im Parallelverfahren zur

     öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

 

4.  Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Reduzieren

Anlagen

Loading...