Beschlussvorlage - VO/4/0035/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.09.2014 benachrichtigt die Stadt Lübeck die Stadt Dassow über die öffentliche Auslegung gem. § 3(2) Satz 3 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 33.05.00 – Priwall-Waterfront, Teilbereich 1.

Die öffentliche Auslegung hat im Zeitraum vom 23.07.2014 bis zum 22.08.2014 stattgefunden. Die Information erfolgte nicht fristgemäß. Zur Heilung des Verfahrensfehlers führt die Hansestadt Lübeck die Beteiligung der nach § 4 Abs. (2) BauGB Beteiligten zeitlich versetzt zur öffentlichen Auslegung durch.

 

Die Stadt Dassow wurde bereits mit einem Entwurf (Stand 15.04.2014) im Rahmen des § 4(2) BauGB beteiligt und hat eine Stellungnahme abgegeben.

 

Der für die Öffentlichkeit ausgelegte Entwurf (Stand 23.06.2014) unterscheidet sich zum Entwurf vom 15.04.2014. Wesentliche Änderungen sind den mitversandten Anlagen zu entnehmen.

Aus diesem Grund werden jedoch die Stellungnahmen zuvor beteiligter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum ausgelegten Bebauungsplanentwurf nochmals eingeholt.

 

Die Stadt Dassow erhält hiermit Gelegenheit bis zum 16.Oktober 2014 eine Stellungnahme zum ausgelegten Entwurf mit Stand 23.06.2014 abzugeben.

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung ausgelegten Unterlagen des Bebauungsplanentwurfes einschl. Begründung können auf der Internetseite des Bereichs Stadtplanung eingesehen oder auch runtergeladen werden:

http://stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung/bauleitplanung/bebauungsplanung/33-05-00.html

 

Unabhängig von der jetzigen Information hat die Stadt Dassow die Unterlagen der öffentlichen Auslegung geprüft und bereits eine Stellungnahme gem. § 3(2) BauGB im letzten Ausschuss SWT beraten und

abgegeben. Diese ist in der Anlage beigefügt und sollte nochmals bekräftigt werden.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Dassow bekräftigt nochmals die bereits abgegebene Stellungnahme mit Schreiben vom 15.09.2014 über das Amt Schönberger Land zum Bebauungsplanentwurf 33.05.00 – Priwall-Waterfront, TB 1 der Hansestadt Lübeck (Stand 23.06.2014)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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Anlagen

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