Beschlussvorlage - VO/4/0093/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 "Bookhorstkoppel" der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil Herrnburg (16. Änderung Bebauungsplan Nr. 5)
-Aufstellungsbeschluss und Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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25.02.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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17.02.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lüdersdorf stellt den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ mit dem Ziel der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes auf. Der Bebauungsplan ist nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erfolgt. Hierbei handelt es sich um die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Das Planungsziel besteht in der Vorbereitung von Flächen für eine Wohnbebauung zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum. Ursprünglich war die Fläche des Plangebietes für Erstaufforstungen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Entwicklungsmaßnahme im Bebauungsplan Nr. 5 erfolgen sollten, vorgesehen. Entsprechende Erstaufforstungen wurden bereits auf anderen Flächen, in der Gemarkung Wendelsdorf, Flur 1, Flurstück 125/1 - 6 in Abstimmung mit dem Forstamt Schönberg realisiert. Die Flächen sind nun nicht mehr für Erstaufforstungen vorgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 überdeckt eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5 „Peermoor“ der Gemeinde Lüdersdorf. Es handelt sich um die 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5. Die Planungsziele haben sich in diesem Bereich grundlegend geändert und die Gemeinde stellt den Bebauungsplan Nr. 17 als eigenständigen Bebauungsplan in einem zweistufigen Verfahren auf. Das bisherige Planungsrecht für die Flächen im Plangeltungsbereich wird nach Abschluss des Planverfahrens vollständig ersetzt.
Die Flächen des Plangebietes stellen sich derzeit als Brachflächen dar. Im nördlichen Bereich befinden sich Waldflächen und aufgeforstete Flächen. Die Belange des Waldabstandes werden in der Planung beachtet. Südlich des Plangebietes befindet sich die Bahnstrecke Lübeck-Bad Kleinen. Die Belange von gesunden Wohnverhältnissen sind hierbei durch entsprechende planerische Festsetzungen zu gewährleisten. Ebenso ist das vorhandene südwestlich angrenzende Einkaufszentrum derart zu berücksichtigen, dass gesunde Wohnverhältnisse im Plangebiet eingehalten werden.
Das Plangebiet wird über die bereits vorhandene Straße „Am Bahnhof“ erschlossen und ist über diese an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Die innere Erschließung des Gebietes und der Wohngrundstücke ist noch herzustellen.
Die Ausweisung des allgemeinen Wohngebietes soll den weiteren Bedarf an individuellen Eigenheimbauplätzen in der Gemeinde decken und der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum dienen.
Für den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Lüdersdorf für den Ortsteil Herrnburg „Beherbergungs- und Tagungsbetrieb mit Wellnessanlage“ werden die bereits gefassten Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss, Abwägungsbeschluss und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) aufgehoben. Das damalige Planverfahren wird nicht weitergeführt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Vorentwurf soll für die Beteiligungsverfahren genutzt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ im Ortsteil Herrnburg. Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Einkaufszentrums und wird wie folgt begrenzt:
nördlich: durch Aufforstungs- und Waldflächen,
östlich: durch einen bepflanzten Graben,
südlich: durch das Einkaufszentrum und Bahnanlagen im Anschluss an die Bahnstecke Lübeck-Bad Kleinen,
westlich: durch die Anlage für betreutes Wohnen in der Straße „Am Bahnhof“ Nr.3.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 überdeckt als Teilfläche mit einer Größe von 2 ha den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5 „Peermoor“ und ersetzt diesen.
- Das Planungsziel besteht in der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen sind im Amt Schönberger-Land erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll schriftlich erfolgen.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Die bisher gefassten Beschlüsse im Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Lüdersdorf für den Ortsteil Herrnburg „Beherbergungs- und Tagungsbetrieb mit Wellnessanlage“ werden hiermit aufgehoben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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161,6 kB
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