Beschlussvorlage - VO/3/0205/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Anlage wird der Entwurf der Satzung der Stadt Dassow zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) vorgelegt. In § 3 Nr. 3 der Satzung wurden die Werbeträgerstandorte, noch frei gelassen, hier sollten durch den Ausschuss Vorschläge erarbeitet werden. Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, in der Stadt Dassow mindestens 3 und in den Ortslagen je ein Standort festzulegen. Den Berechtigten wird durch die Satzung eine Fläche von 2 m² je Werbeträgerstandort zur Verfügung gestellt. Bei einer Plakatgröße im Format A1 entspricht das eine Anzahl von 4 Plakaten pro Standort, um dem Anspruch der Berechtigten auf eine angemessene Wahlsichtwerbung gerecht zu werden. In der Beratung des Bauausschusses am 11.10.16 wurden die Standorte festgelegt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die vorliegende Satzung der Stadt Dassow zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung).

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 Material- sowie Personalkosten für Herstellung und Aufbau richten sich nach Art und Umfang der Werbeträger zwischen 100 €  bis 500 € je Werbeträgerstandort

 

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Anlagen

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