Beschlussvorlage - VO/4/0444/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Dassow für das Ortszentrum
-Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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28.02.2017
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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14.03.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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02.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow hat das Beteiligungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 23 durchgeführt. Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen, die abwägungsrelevant sind. Auf der Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende
Anregungen und Stellungnahmen.
Die Nachweise der Verträglichkeit des Vorhabens in Bezug auf SPA- und FFH-Gebiete wurden vorgenommen. Da die Bebauung in 2. Reihe ausdrücklich gewollt ist, ist dies durch Festsetzungen entsprechend vorzubereiten. Die städtebauliche Erforderlichkeit besteht aus Sicht der Stadt Dassow, neben den Hauptgebäuden, die straßenbegleitend vorhanden sind, auch im rückwärtigen Raum, auf geeigneten Grundstücken Baurechte zu schaffen. Die vorhandene Eigenart ist weiter zu entwickeln. Eine Art der Nutzung wird nicht festgesetzt. Die Anwendbarkeit des Verfahrens nach § 13a BauGB ist aus Sicht der Stadt Dassow unter Berücksichtigung der städtebaulichen Ausgestaltung im Bestand möglich. Die Anforderungen an die Planung wurden entsprechend Zielsetzung der Stadt Dassow durch Rücknahme von Teilbereichen und Regelung der Entwässerungsverhältnisse beachtet und eine Abwägung hat stattgefunden. Offene Belange der Entwässerung wurden geregelt, so dass auch von einer gesicherten Erschließung ausgegangen werden kann.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die erneuten Entwürfe des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen und die zugehörige Begründung und bestimmt diese für die erneute Auslegung.
- Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung-Teil A, des Text-Teil B und der Begründung sind inklusive der UVP-Vorprüfung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
- Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird die Einholung der Stellungnahmen auf die berührten Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange beschränkt.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 23 nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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175,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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