Beschlussvorlage - VO/4/0624/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Dassow über den Bebauungsplan Nr. 17 "Nordöstliche Ortslage Rosenhagen"
hier - Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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18.06.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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19.06.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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03.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Lage des Gemeindegebietes und des Ortsteils Rosenhagens im Tourismusentwicklungsraum und aufgrund seiner einzigartigen naturräumlichen Voraussetzungen, hat sich die Stadt Dassow dazu entschlossen, den Fremdenverkehr im Bereich der Ostseeküste maßvoll und umweltverträglich auszubauen. Insbesondere der Ortsteil Rosenhagen und seine brachliegende Fläche um die alte Scheune herum eignen sich für ein hochwertiges und eigenständiges Ferienhausgebiet inklusive eines kleinen Hotels/Apartmenthotels sowie der entsprechenden Infrastruktur. Damit fügt sich das Vorhaben auch in die bereits erfolgte nähere Gebietsentwicklung der jüngeren Vergangenheit ein und ergänzt diese Planungen in einem angemessenen, konsistenten und sinnvollen Maß.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 17 beabsichtigt die Stadt Dassow die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Ferienhausgebietes am nordöstlichen Rand Rosenhagens zu schaffen. Der Anstoß für die Planungen des Bebauungsplans Nr. 17 erfolgte bereits am 10.06.2004 mit einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Dassow.
Am 25. November 2004 hat die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschlossen, den B-Plan Nr. 17 für das Ferienhausgebiet in Dassow - Rosenhagen aufzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 11.06.2009 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Bürgerversammlung am 5.07.2009 statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde vom 05.07.2016 bis 08.08.2016 öffentlich ausgelegt, die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand bis zum 19.08.2016 statt. Die Stellungnahmen und Hinweise wurden nach Prüfung der Unterlagen abgewogen und die Ergebnisse in der weiteren Ausarbeitung des Entwurfes berücksichtigt. Aufgrund der umfangreichen Änderungen hat die Gemeinde am 25.04. 2017 beschlossen, den Plan erneut auszulegen. Die Planunterlagen wurden in der Zeit vom 06.06.2017 bis zum 10.07.2017 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.06.2017 erneut zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 20.07.2017 aufgefordert.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen haben sich keine weiteren Änderungen ergeben, die die Grundzüge der Planung betreffen.
Folgende wesentlichen Hinweise und Anregungen aus der erneuten Beteiligung wurden in der Planung berücksichtigt:
" Sämtliche erschließungstechnischen Erfordernisse wie Schmutzwasser-entwässerung, Regenwasserentwässerung, Löschwasserbereitstellung, Trinkwasser-versorgung etc. wurden mit den entsprechenden Behörden abgestimmt und in die Planung integriert.
" Sowohl die Planzeichnung, der Text Teil B, als auch die Begründung wurden dahingehend überarbeitet, dass diese nunmehr den Erfordernissen einer rechtssicheren Satzung entsprechen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.
Im Rahmen der Abwägung ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Dassow zu Eigen, sie sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Das Abwägungsergebnis ist im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Entwurfes bereits berücksichtigt. Die Planunterlagen wurden entsprechend der Anlage 1 angepasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 ist für die Beschlussfassung in der Stadtvertretung vorbereitet.
Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,4 MB
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3,9 MB
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80,8 kB
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98,5 kB
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(wie Dokument)
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292,7 kB
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