Beschlussvorlage - VO/1/0580/2018

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Schönberg beschloss in ihrer Sitzung am 17.10.2017  die Aufnahme von Verhandlungen über Gebietsänderungsverträge i.S.d. § 12 Abs. 1 KV M-V mit den umliegenden Gemeinden. Die Gemeindevertretung Lockwisch fasste am 05.10.2017 einen gleichlautenden Beschluss.

In der Folge wurde im März 2018 u. a eine gemeinsame Beratung der Gemeindevertretung Lockwisch und der Stadtvertretung Schönberg mit der Koordinierungsstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg nach § 6 des GLeitbildG durchgeführt und ein Fusionsvertrag ausgehandelt.

Am 30.08. 2018 wird eine Einwohnerversammlung zum Thema Gemeindefusion durchgeführt und den Einwohnerinnen und Einwohnern das Für und Wider ausführlich dargestellt. Gemeinsam mit den Einwohnern soll der Sachverhalt intensiv erörtert werden.

Der beigefügte Entwurf eines Gebietsänderungsvertrages ist gemeinsam ausgearbeitet worden. Auf Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfs wäre die Gebietsänderung zum 01.01.2019  zu beschließen.

Von der Gebietsänderung sind auf Seiten der Gemeinde Lockwisch 376 Einwohner/innen und auf Seiten der Stadt Schönberg 4.596 Einwohner/innen (Stand 28.02.2018) betroffen. Die Gebietsänderung betrifft die in der Anlage dargestellten Flächen.

Im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge tritt die Stadt Schönberg in die für die Gemeinde Lockwisch begründeten Rechte und Pflichten ein. Dies gilt dementsprechend auch für begründete Verträge und die Eigentümerstellung der Gemeinde Lockwisch. Arbeitsverhältnisse sind hiervon bei der Gemeinde Lockwisch nicht betroffen. Die Dienstverhältnisse der Ehrenbeamten (ehrenamtlicher Bürgermeister und Stellvertreter) enden mit der Auflösung der Gemeinde Lockwisch. Der dann ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Lockwisch nimmt die Aufgabe des Ortsvorstehers bis zum Ende seiner Wahlzeit wahr. Künftig wird für den Ortsteil Lockwisch ein Ortsvorsteher im Rahmen einer Einwohnerversammlung gewählt.

Nach der Fusion behält der ehemalige Bürgermeister der aufgelösten Gemeinde Lockwisch seinen Sitz im Amtsausschuss bis zum Ende der Wahlperiode. Dadurch erhält die Stadt Schönberg vorübergehend 1 Vertreter mehr im Amtsausschuss, als ihr eigentlich zusteht.
Die Größe der künftigen Stadtvertretung erhöht sich ab der kommenden Legislaturperiode um 4 Sitze (2 Sitze aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl und 2 weitere Sitze aufgrund des Fusionsvertrages für 1 Legislaturperiode).

 

Der Beschluss ist mit der Mehrheit aller Mitglieder der Stadtvertretung zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 Die Stadt Schönberg beschließt den vorliegenden Vertrag zur Gebietsänderung mit der Gemeinde Lockwisch und bittet den Amtsausschuss Schönberger Land, dass Einvernehmen zum Zusammenschluss der Gemeinde Lockwisch und der Stadt Schönberg zu erteilen. Die Gebietsänderung wird zum 01. Januar 2019 wirksam.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Zusammenschluss mit der Stadt Schönberg und der eintretenden Rechtsnachfolge gibt die Gemeinde Lockwisch ihre finanzielle Eigenständigkeit auf. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

-          Die Bilanzwerte des letzten Jahresabschlusses der Gemeinde Lockwisch werden unverändert in die Bilanz der Stadt Schönberg übernommen;

-          Für das Jahr 2019 werden die erforderlichen Haushaltsmittel  für die Gemeinde Lockwisch in den Haushalt der Stadt Schönberg eingestellt;

-          die finanzielle Förderung der Fusion wird durch das Land M-V  auf der Grundlage von § 5 des Gemeinde-Leitbildgesetzes geregelt, hier gibt es sowohl die Fusionszuweisung (§ 1 FusionsVO und eine Konsolidierungszuweisung

 

 

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Anlagen

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