Beschlussvorlage - 2/104/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2020 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

 

Um nach § 27 FAG M-V Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs (Abs. 1) oder Sonderzuweisungen (Abs. 2) für das Jahr 2020 im Jahr 2021 erhalten zu können, müssen kreisangehörige Gemeinden die Hebesätze für Realsteuern im Haushaltsvorjahr so festgesetzt haben, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse liegen.

Die Durchschnittshebesätze nach Größenklassen beziehen sich auf die Einwohnerzahlen. Für die Stadt Schönberg ergeben sich nachfolgend dargestellte Hebesätze:

 

Grundsteuer A (v.H.)

Grundsteuer B (v.H.)

Gewerbesteuer (v.H.)

Durchschnittshebesätze nach Gemeindegrößenklasse

(3000 – 5000 EW)

323

384

339

aktueller Hebesatz der Stadt Schönberg

350

360

355

20 Hebesatzpunkte über gewogenen Durchschnittshebesatz

343

404

359

Bei einer Anpassung der Hebesätze auf 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz nach Gemeindegrößenklasse könnte die Stadt Schönberg, neben einer möglichen Beantragung von Entschuldungshilfen, Mehreinnahmen in Höhe von ca. 76.900 € erzielen.

 

Eine entsprechende Anpassung der Hebesätze wird von Seiten der Verwaltung empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss/Hauptausschuss empfiehlt / Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

A ) mit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze für:

 

Grundsteuer A auf …….%

 

Grundsteuer B auf …….%

 

Gewerbesteuer auf ……%

 

B ) in vorliegender Fassung    o h n e   Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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