Beschlussvorlage - 4/411/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Straßenbauamt Schwerin plant den Bau eines straßenbegleitenden Radweges von Selmsdorf, Kreuzung  B104/B105, bis Anschluss in Schönberg an die L01 Dassower Straße. Die  Radwegetrasse verläuft  unter  Nutzung des vorhandenen kommunalen ländlichen Weges zw. B 104 und Feldstraße  und dann weiterführend bis Anschluss an die Dassower Straße.

Im Bereich der Einmündung zur Straße zum Bauhof aus Richtung Selmsdorf kommend , Weiterführung in die Stadt muss der Radfahrer die Bundesstarße queren, daher wird amtsseitig empfohlen, dass  eine Querungshilfe über die B 104 mit vorgesehen werden muss.

 Der neue Radweg wird dann unter anderem auch als Schulweg zwischen den Ortschaften( in der Stadt Schönberg als Grundzentrum befinden sich alle Schularten) genutzt werden und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es beim Überquerung der B 104 zu Gefahrensituationen kommen könnte.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg stimmt der vorgelegten Trasse zum Bau eines Radweges an der B 104 von Selmsdorf nach Schönberg mit der Vorgabe, dass im Bereich Bauhof  , Einfahrt nach Schönberg  eine Querungshilfe über die B 104  vorgesehen wird, zu.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 keinekei

 

 

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Anlagen

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