Fraktionsantrag - 7/031/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf der K3 zwischen Ortsausgang Dassow und Ortseingang Harkensee sind alle Straßen-Einmündungsbereiche durch 70er-Zonen geschützt: Pötenitz-Ausbau, Johannstorf und Benckendorf. Lediglich der o.g. Einmündungsbereich ist nach wie vor ohne Tempolimit mit 100 Stundenkilometern befahrbar. Dabei ist gerade der Einmündungsbereich "Buchenweg" und "Straße des Friedens" aufgrund einer kurvigen Anhöhe besonders unübersichtlich. Der verschobene Kreuzungsbereich ist so schlecht einsehbar, dass sogar – von Rosenhagen kommend - ein Spiegel angebracht ist, um überhaupt die Kreuzung überblicken zu können. Ein Tempolimit von 50 Stundenkilometern - wie an den oben genannten Einmündungsbereichen - reicht daher an dieser Kreuzung nicht aus. Denn im Gegensatz zu den anderen Einmündungsbereichen ist a.) im Einmündungsbereich der Straßen "Buchenweg" und "Straße des Friedens" kein separater Rad- und Fußgängerweg vorhanden und b.) müssen Fußgänger und Radfahrer eine ca. 100 Meter lange Strecke auf der K3 benutzen, um die Kreuzung zu überqueren. Wegen dieser zusätzlichen Gefährdungen wird ein Tempolimit von 50 Stundenkilometern als angemessen angesehen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Dassow beschließt, den Kreis Nordwestmecklenburg aufzufordern, eine verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen, dass auf der Bergstraße (K3) zwischen Pötenitz und Harkensee im Einmündungsbereich der Straßen "Buchenweg" und "Straße des Friedens" von beiden Richtungen aus eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 Stundenkilometer festgelegt wird.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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