Beschlussvorlage - VO/4/0061/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das in Nutzung befindliche Feuerwehrgerätehaus in Selmsdorf ist durch den Anstieg der Anzahl an Nutzfahrzeugen und durch die sich erheblich erhöhten Anforderungen des Unfallschutzes von seiner Kapazität nicht mehr ausreichend. Bereits im April 2018 hat die Feuerwehr-Unfallkasse Nord in ihrer Begehung erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt. Die Kapazitäten der Parkplätze sind nicht mehr ausreichend, die Verkehrswege und der Zugang zu den Fahrzeugen entspricht nicht der Norm und es besteht zurzeit ein gefährlicher Begegnungsverkehr zwischen Nutzer und Fahrzeug. Die technische Einrichtung zur Ableitung von Dieselmotorenemissionen im Gebäude ist größtenteils nicht vorhanden. Bestehende Abluftöffnungen auf dem Boden sind teilweise nicht nutzbar und stellen eine erhöhte Unfallgefahr im Einsatz dar. In der Fahrzeughalle wird die Einsatzschutzkleindung und private Bekleidung gelagert, ebenfalls ziehen sich die Feuerwehrangehörigen dort auch um. Einzelstellplätze für Fahrzeuge sind mit zwei Fahrzeugen belegt, sodass dadurch fast sämtliche in der Norm geforderten Mindestbreiten für die Zuwegung zu den Fahrzeugen nicht eingehalten werden.

In der Summe der von der Feuerwehr-Unfallkasse festgestellten Mängel ist eine weitere Nutzung des Gerätehauses mit einer Fahrzeugkapazität von 5 Fahrzeugen nicht mehr möglich. Sanierungsmaßnahmen an diesem Gebäude können nicht alle Mängel, gerade die der Gebäudekapazität beheben.

Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Selmsdorf mit ihren momentan in Nutzung befindlichen 5 Fahrzeugen und zur Einhaltung der Auflagen der Feuerwehr-Unfallkasse zum Schutz der ehrenamtlichen Einsatzkräfte ist der Neubau eines Gerätehauses dringend notwendig.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf fasst den Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses entsprechend des vorhandenen Bedarfes und den Richtlinien der Feuerwehr-Unfallkasse Nord. Die Entwurfsplanung ist in enger Abstimmung mit der FUK und der Feuerwehr Selmsdorf zu erstellen. Die Entwurfsplanung ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzustellen.

Um einen zeitnahen Beginn zu sichern, wird die Planung und die dazugehörigen Leistungsvergaben an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Gemeindevertretung ist während des Projektablaufes zeitnah zu informieren.   

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Produkt 12600 Konto 09600000 Projekt 126

Erste Planungskosten für die Grundlagenermittlung 50.000 €

 

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Anlagen

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