Beschlussvorlage - VO/4/0143/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stromleitungen und die Trafostation (TrSt) im Ortsteil Groß Bünsdorf sind verschlissen und entsprechen nicht mehr den Stand der Technik. Um den Ortsteil sicher und störungsfrei mit Strom zu betreiben, beantragt die E.DIS Netz GmbH laut Wegenutzungsvertrag (§1, Absatz 3), zur Verlegung eins neuen Mittelspannungskabels und Errichtung einer neuen TrSt, die Einverständniserklärung zur Grundstücksmitbenutzung.

 

Die vorhandene TrSt befindet sich auf städtischen Grundstück (Gemarkung Groß Bünsdorf, Flur 1, Flurstück 49/5). Das Gebäude kann durch die E.DIS Netz GmbH nicht weitergenutzt werden und es ist aufgrund weiterer Versorgungsleitungen und vorhandener Baumbestände nicht möglich, die neue TrSt am vorhandenen Standort zu errichten. Der Standort für die neue Station (Maße 2,0 x 1,9 x 1,65 m) ist ebenfalls auf dem Flurstück (Gemarkung Groß Bünsdorf, Flur 1, Flurstück 49/5) vorgesehen, allerdings vor dem Haus Nr. 1 c. Um das Ortsbild zu wahren, ist die E.DIS Netz GmbH bereit, die neue TrSt in der verklinkerten Variante zu bauen.

 

Die vorhandene TrSt in Groß Bünsdorf könnte der Stadt Schönberg zur weiteren Nutzung per Schenkungsvertrag übereignet werden. Das Gebäude ist kein Baudenkmal.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schönberg beschließt die Grundstücksmitbenutzung und Eintragung einer Dienstbarkeit für das Flurstück Gemarkung Groß Bünsdorf, Flur 1, Flurstück 49/5 sowie die Trassen-/ und Standortzustimmung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einmalige Entschädigungszahlung für die Eintragung der Dienstbarkeit. (E.DIS Netz GmbH an die Stadt Schönberg)

 

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Anlagen

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