Beschlussvorlage - VO/4/0190/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf hat am 28.11.2019 den erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark an der A 20 Groß Siemz“ beschlossen und für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher und sonstiger Belange bestimmt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im verkürzten Zeitraum von 30.12.2019 bis einschließlich 13. Januar 2020. Zusätzlich war der erneute Entwurf im Internet auf der Homepage des Amtes unter

www.schoenberger-land.de/Bekantmachnungen/Auslegungen für die Öffentlichkeit einsehbar. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.12.2019 zur erneuten Stellungnahme aufgefordert. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Eingegangene Stellungnahmen von den betroffenen Trägern öffentlicher und sonstiger Belange enthielten überwiegend Hinweise. Die Untere Naturschutzbehörde ist den vorgeschlagenen geänderten bzw. angepassten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gefolgt.

 

Im Ergebnis der erneuten Beteiligung ergeben sich keine wesentlichen Änderungen des erneuten Entwurfes über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark an der A 20 Groß Siemz“, sodass die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf nun der Beschluss über die Abwägung und Satzung empfohlen werden kann.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag dargestellt, geprüft:    siehe Anlage 6.      

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Siemz-Niendorf zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark an der A 20 Groß Siemz“ gemäß § 10 BauGB als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan der Gemeinde Siemz-Niendorf ist zur Genehmigung bei der zuständigen Behörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, zu beantragen. Dem Antrag auf Genehmigung sind die entsprechenden Verträge beizufügen.
  5. Nach Genehmigung ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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