Beschlussvorlage - 4/0032/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Selmsdorf - Auslagerung Regionalschulteil als Neubau in Modulbauweise
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Caroline Schulz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Entscheidung
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17.09.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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05.11.2024
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Sachverhalt
In der Grundschule Selmsdorf werden zusätzlich Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 und 6 beschult. Die Schülerzahlen erfordern derzeit teilweise eine Belegung von Fachräumen als Klassenräume. Durch die Auslagerung des Regionalschulteils als Neubau in Modulbauweise sollen erforderliche Räumlichkeiten in zeitgemäßer Form bereitgestellt werden. Für die Zweizügigkeit der Klassenstufen 5 und 6 entstehen 4 Klassenräume, inkl. Differenzierungsräumen sowie Räumlichkeiten für Projektarbeit und notwendige Materiallagerung. Zusätzlich entstehen ein separates Lehrerzimmer, Büro und Teeküche. Es werden so die Lernumgebung und die Attraktivität des Standortes für die Lehrkräfte aufgewertet. Das Gebäude ist barrierefrei konzipiert.
Die Wahl der Modularen Bauweise kann eine Kosten- und Terminsicherheit gewähren und die Bauzeit verringert sich um 70%. Nach Erhalt der Baugenehmigung werden lediglich 21 Wochen benötigt, bis der schlüsselfertige Ausbau fertiggestellt ist.
Die finanziellen Mittel in Höhe von ca. 3.200.000,- € müssen über den Nachtragshaushalt 2025 bereitgestellt werden.
Ein Förderantrag aus dem Programm ILERL M-V ist durch das Amt Schönberger Land beim Landkreis NWM bereits gestellt worden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Selmsdorf empfiehlt der Gemeindevertretung, den Grundsatzbeschluss zur räumlichen Auslagerung des Regionalschulteils zu fassen.
Hierfür wird ein separates Schulgebäude in Modulbauweise auf dem Gelände der gemeindeeigenen Flächen des Schul- bzw. Hortgeländes neu errichtet. Es entstehen die notwendigen Räumlichkeiten für eine Zweizügigkeit der Klassenstufen 5 und 6 in barrierefreier Ausführung.
Die finanziellen Mittel in Höhe von ca. 3.200.000,- € müssen über den Nachtragshaushalt 2025 bereitgestellt werden.
Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Zuschlagserteilung werden an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß Hauptsatzung durch den Bürgermeister und seinen Stellvertreter.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
3.200.000,- € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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123 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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1 MB
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