Beschlussvorlage - 4/0218/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Abnahme zur Übernahme der Erschließungsanlage - Verkehrs- und Grünflächen - erfolgte am 11.04.2025.

 

Im Erschließungsvertrag, § 10, ist geregelt, dass der Erschließer die Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen für eine Dauer von 10 Jahren, nach Abschluss einer 2-Jährigen Entwicklungspflege, durchzuführen hat - also bis zum Jahr 2033.

 

Dies beinhaltet die Unterhaltungspflege der 34 Stück Bäume (Straßenbäume und Streuobstwiese), das Mähen der Streuobstwiese (max. 2 x p.a.), das Mähen der Grünflächen/ Baumtaschen/ Fußweg (6 x p.a.) – siehe Anlage II.

 

Der Erschließungsträger bietet an/ stellt den Antrag die Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen von 2026 - 2033 gegenüber der Gemeinde abzugelten, die bereits laufenden Maßnahmen für 2025 werden noch ausgeführt. Der abzugeltende Betrag i.H.v. 33.892,32 € ergibt sich aus den bisher vertraglich vereinbarten geleisteten Pflegemaßnahme – siehe Anlage I.

 

Eine technische Ausführung der Leistung ist über den Bauhof der Gemeinde möglich.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Abgeltung der Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen durch den Erschließungsträger an die Gemeinde Lüdersdorf durch Zahlung des abzugeltenden Betrages in Höhe von 33.892,32 €. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag zwischen der Gemeinde Lüdersdorf und dem Erschließungsträger vorzubereiten.

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Finanz. Auswirkung

 Einnahme in Höhe von 33.892,32 € gemäß Anlage I 

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Anlagen

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